Wege der Unterstützung
Es gibt verschiedene Wege, mit der helder-camara-stiftung den Armen Zukunft zu schenken:
- Mit einer Zustiftung zum Stiftungskapital unterstützen Sie Menschen, die sich selbst aus Armut und Ungerechtigkeit befreien wollen, dauerhaft und wirksam. Sie überweisen auf das Konto der helder-camara-stiftung einen bestimmten Betrag mit dem Vermerk "Zustiftung". So erhöhen Sie das Kapital der Stiftung und verbreitern das Fundament wirksamer Hilfe. Ihr Stiftungskapital schenkt den Armen und Benachteiligten die Chance auf eine selbst bestimmte Zukunft.
- Bei einer zweckgebundenen Zustiftung legen Sie fest, was Sie mit den Erträgen Ihres Kapitals besonders fördern möchten. Sie können z.B. die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bewahren, Bauern eine helfende Hand reichen, die ihr Land Ressourcen schonend und nachhaltig bestellen, oder Menschenrechten und Demokratie Geltung verschaffen.
- Mit einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der helder-camara-stiftung gründen Sie eine eigene Stiftung, die Sie mit Ihrem Namen, mit dem eines nahe stehenden Menschen oder mit einem Anliegen, das Ihnen wichtig ist, verbinden können. Eine staatliche Anerkennung ist nicht erforderlich. Sie bestimmen die Höhe des Stiftungskapitals und erstellen eine Satzung. Die helder-camara-stiftung berät Sie dabei und übernimmt die Verwaltung Ihrer Stiftung zu treuen Händen. Sie gewährleistet eine strikte Trennung Ihres Stiftungskapitals von dem Vermögen der helder-camara-stiftung. Und sie sorgt dafür, dass die Erträge ausschließlich den von Ihnen in der Satzung festgelegten Zwecken zufließen.
Steuerliche Vorteile
Mit Ihrer Zustiftung zum Vermögen der helder-camara-stiftung oder der Gründung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der helder-camara-stiftung genießen Sie folgende Vorteile bei der Einkommenssteuer:
- Wie bei der Spende an Misereor können Sie Ihre Zuwendung in das Vermögen der helder-camara-stiftung oder einer unselbstständigen Stiftung bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
- Zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug können Sie für Zustiftungen in das Vermögen der helder-camara-stiftung oder im Falle der Gründung einer unselbstständigen Stiftung bis zu 1 Mio. EUR verteilt auf zehn Jahre steuerlich absetzen.
Stiftungskonto
Helder Camara Stiftung
Konto-Nr.: 100 200
BLZ 370 601 93
Pax Bank
IBAN DE 23 3706 0193 0000 1002 00
SWIFT-BIC GENODED1PAX