Misereor

Wege der Unterstützung

Es gibt verschiedene Wege, mit der Hélder Câmara-Stiftung Hoffnung und Zukunft zu schenken.

Zustiftung

Mit einer Zustiftung zum Stiftungskapital unterstützen Sie Menschen, die sich selbst aus Armut und Ungerechtigkeit befreien wollen, dauerhaft und wirksam. Sie überweisen auf das Konto der Hélder Câmara-Stiftung einen bestimmten Betrag mit dem Vermerk "Zustiftung". So erhöhen Sie das Kapital der Stiftung und verbreitern das Fundament wirksamer Hilfe. Ihr Stiftungskapital schenkt den Armen und Benachteiligten die Chance auf eine selbst bestimmte Zukunft.

Stiftungsfonds

Ihre Zustiftung können Sie auch mit einem konkreten Zweck und von Ihnen gewählten Namen verbinden. Sie schaffen damit einen Stiftungsfonds. Dabei legen Sie fest, was Sie mit den Erträgen Ihres Kapitals besonders fördern möchten. Sie können z.B. die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bewahren, Bauern eine helfende Hand reichen, die ihr Land Ressourcen schonend und nachhaltig bestellen, oder Menschenrechten und Demokratie Geltung verschaffen.

Treuhandstiftung

Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten, eine unselbstständige Stiftung - auch Treuhandstiftung genannt - unter dem Dach der Hélder Câmara-Stiftung zu gründen.


    Steuerliche Vorteile

    Mit Ihrer Zustiftung zum Vermögen der Hélder Câmara-Stiftung oder der Gründung einer unselbstständigen Stiftung unter dem Dach der Hélder Câmara-Stiftung genießen Sie folgende Vorteile bei der Einkommenssteuer:

    • Wie bei der Spende an Misereor können Sie Ihre Zuwendung in das Vermögen der Hélder Câmara-Stiftung oder einer unselbstständigen Stiftung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
    • Zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug können Sie für Zustiftungen in das Vermögen der Hélder Câmara-Stiftung oder im Falle der Gründung einer unselbstständigen Stiftung bis zu 1 Mio. EUR verteilt auf zehn Jahre steuerlich absetzen.
    • Sollten Sie selbst geerbt haben und sich entscheiden, dass Sie das ererbte Vermögen ganz oder teilweise an die Hélder Câmara-Stiftung als Zustiftung weitergeben, können Sie Ihre Erbschaftsteuer mindern. Diese Vergünstigung gilt nur dann, wenn Sie diese Zustiftung innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach dem Erbfall tätigen.

    Stiftungskonto

    Pax-Bank
    IBAN: DE23 3706 0193 0000 1002 00
    SWIFT-BIC: GENODED1PAX


    Unser Jahresbericht präsentiert die finanzielle Entwicklung der Hélder Câmara-Stiftung und erläutert anhand von Beispielprojekten, wofür wir die Erträge der Stiftung verwenden.

    Zahlen und Fakten zur Hélder Câmara-Stiftung

    Wenn Sie den Nachhaltigkeitsaspekt des Gebens über den Tod hinaus verstärken möchten, bietet es sich an, Teile des Vermögens einer Stiftung zuzuführen.

    Erfahren Sie mehr zum Stiften und Vererben

    Haben Sie eine Frage?